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  • Paesi

    Teilnehmer
    26. September 2020 um 21:34

    @rooikat ,

    dein Erinnerungsvermögen trügt dich nicht. Ich hatte nach der Wende ebenfalls einen Änderungsantrag zum alten Arbeitsvertrag zu unterschreiben und auch da ging es um das Stillschweigen über die eigenen Gehälter. Was zu alten Zeiten erlaubt war, war plötzlich verboten.

    Vielleicht wurden wir damals “übers Ohr gehauen” oder man war einfach nicht auf den neusten Stand. Denn wie ich im Netz nachlas, gab es noch 2009 ein Urteil vom Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, worin festgehalten wurde, dass solch eine Verschwiegenheitsklausel in Arbeitsverträgen unwirksam ist.

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