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  • rooikat

    Teilnehmer
    26. September 2020 um 13:00

    Mahlzeit @Palmstroem, zu den genauen Einstiegs- und weiteren Gehältern kann ich nichts sagen, nur dass die Kluft zwischen Brutto und Netto ganz schön gewaltig ist. Und das Netto ist das, womit Mensch leben, wirtschaften kann.

    Dass es sehr viele geringe Gehälter/Löhne gibt ist nicht anzuzweifeln. Die Zahl der verschuldeten Bundesbürgern spricht m.E. Bände, nicht alle sind nur durch unangemessene Ansprüche und kopfloses Wirtschaften in die Schuldenfalle geraten.

    Dass dieses verpflichtende Schweigen betr. Einkommen bereits 1980 für sittenwidrig erklärt worden ist, ist ja interessant – hatte ich doch erst 1990 den Arbeitsvertrag samt Anhang unterschrieben. Aber das ist wohl den damaligen Wirren geschuldet Wink. Mir wurde z.B. bei meinem Ausscheiden auch in der Personalabt.(ÖD) erklärt, dass VBL für Neubundesbürger nicht zutrifft.

    Ein Jahr später traf ich eine Exkollegin, ehemals im Personalrat. Eine ihrer ersten Fragen, ob ich VBL erhielte. Ich wies erstaunt auf die Mitteilung der Personalabteilung im BA hin.

    Sie kannte das Problem. Hatte nicht nur ich.

    Nach Hilfe eines vermittelten Anwaltes musste mir für ein Jahr nachgezahlt werden.

    rooikat

    • Dieser Beitrag wurde vor 3 Jahren, 6 Monate von  rooikat bearbeitet.

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