Startseite Foren Coronavirus Mit Symptomen in die Cocktailbar Antwort auf: Mit Symptomen in die Cocktailbar

  • Paesi

    Teilnehmer
    16. September 2020 um 14:58

    Die Bußgeldstrafe (Ordnungswidrigkeit) kann in diesem Fall, davon gehe ich aus, nicht ohne weiteres verhängt werden. Es muss schon erst nachgewiesen werden, dass die die Quarantäne-Auflage bewusst verletzt oder nur als Empfehlung aufgefasst wurde. (Obwohl ich bei Empfehlung schon zu Hause bleiben würde.)

    Bußgeld, wenn man keinen Mundschutz trägt, ist schon eine offensichtliche Ordnungswidrigkeit.

    Mir ging es aber um die fahrlässige Körperverletzung von Seiten der Staatsanwaltschaft. Hier wird ermittelt. Mitunter entstand aber bereits der Eindruck, es sei an dem.

    Ob Schadensersatzansprüche (Zivilklagen) zum Erfolg gelangen, wenn dann eingereicht, bleibt sehr fraglich – ist aber völlig irrelevant zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

    Obwohl ich gegen zu viel Bürokratie bin, bin ich doch dafür, dass bei Quarantäneanweisungen dies schriftlich erfolgen sollte und man die Übergabe der Anweisung unterschreiben muss.

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