Startseite Foren Coronavirus Mit Symptomen in die Cocktailbar Antwort auf: Mit Symptomen in die Cocktailbar

  • SFath

    Teilnehmer
    16. September 2020 um 13:31

    Ist genau so! Da nützen auch alle “wenn und aber” nichts.

    Strafrechtlich relevant würde der Fall erst in dem Moment, wo die Geschädigten – Gastronomie, Erkrankte… – sie auf Schadensersatz verklagen.

    Buß/Ordnungsgelder kann jede Behörde, die mit der Kontrolle der Anordnungen betraut ist, erheben. dazu bedarf es noch nicht einmal der Polizei.

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