Startseite Foren Rat und Tat Pflegegrad - Widerspruch Antwort auf: Pflegegrad - Widerspruch

  • philosophin

    Teilnehmer
    18. Juni 2020 um 17:27

    @Paesi, ja, es gibt zwei Möglichkeiten. Entweder, um überhaupt erstmal was zu haben, kann dir der Arzt das verschreiben als Hilfsmittel (Inkontinenzmaterial). Verbandsmittel sowieso.

    Zweite Möglichkeit: Bereits ab Pflegegrad 1 gibt es einen sogenannten, Entlastungsbeitrag von max 125€, die es in Sachleistungen gibt..

    Bei beantragter Höherstufung müßte es Bestandsschutz geben für den bereits gewährten Pflegegrad.

    Du gehst in die Apotheke deines Vertrauens, zeigst, dass es einen Pflegegrad(Gutachten) gibt und dann wird man dich beraten über all die Hilfs- und Verbrauchsmittel, die benötigt werden . Gut wäre, wenn der Pflegedienst dir vorab was aufschreiben könnte. Falls das nicht geht erklärst du dort,was das Problem ist.und was über das im Gutachten genannte hinaus geht.

    Dann wird sich eine gute Apotheke selbst um die Genehmigung bei der KK kümmern. Entsprechend dem Krankheitsbild werden bestimmte Dinge genehmigt, andere nicht. Die haben da ihren Katalog. Was über die genehmigte Summe hinausgeht, muß dann entweder auch vom Arzt verschrieben werden oder selbst bezahlt werden.

    Dazu gehören all die Dinge die Uhuline aufgeschrieben hat. Verbandsmaterial verschreibt der Arzt.

    Desinfektionsmittel für die Wunde bezahlt der Patient selbst! Es ging, so wie ich gelesen habe, auch um eine Wunde.

    Hier sagt dir die spezialisierte Wundschwester oder der Chirug, was benötigt wird. Evtl. reicht Kochsalzlösung zum reinigen, es kann aber auch mehr nötig sein. Das ist wichtig.

    viel Erfolg

    phil

    • Dieser Beitrag wurde vor 3 Jahren, 10 Monate von  philosophin bearbeitet.
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