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Für die meisten europäischen Ländern ist man mit seiner gesetzlichen KV versichert. Einer extra Reiseversicherung bedarf es nicht, um dort ambulant oder im KH behandelt zu werden.
Auf der Rückseite der gesetzlichen Krankenversicherungskarte steht: Europäische Krankenversicherungskarte. Eine Absicherung ist damit gegeben – aber, wie gesagt, keine Rückholaktion und über Restrisiko (z.B. Quarantäne) sollten sich Betreffende vorher bei ihrer KV informieren.
- Dieser Beitrag wurde vor 3 Jahren, 9 Monate von Paesi bearbeitet.