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@rooikat – auch für Dich, was immer Dich jetzt auch auf meine “Spur” brachte – ich habe die allgemeinen Verkehrsregeln für Radfahrer angesprochen. Dich habe ich nicht angesprochen, Doch auch die von Dir geschilderte Situation ist eindeutig geregelt – vorbeifahren von FAHRZEUGEN (nicht nur Autos, sondern alles was keine Füße sondern Räder hat) an haltenden öffentlichen Verkehrsmitteln ist zum Schutz der aussteigenden Fahrgäste nicht erlaubt. Leider scheint es viele Fahrradfahrer zu geben, die Verkehrsregeln für Empfehlungen und nicht für Gebote halten. Daher Führerschein für Radfahrer. Vielleicht würden auch Fahrzeugkennzeichen helfen. Das Wissen, dass man sie wiedererkennen könnte lehrt vielleicht auch.
@philosophin – klar klappt das. Wenn der Gehweg breit genug ist und kein Radweg vorhanden ist. Auf dem von mir genutzten Gehweg – nicht frei für Räder – gibt es einen Fahrradweg und durch Baumbepflanzung ist der Gehweg teilweise (in regelmäßigen Abständen) nicht breit genug. Da nervt es
GeSa
- Dieser Beitrag wurde vor 3 Jahren, 10 Monate von GSaremba61 bearbeitet.