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Stimmt – die forensische Untersuchung zur Feststellung der Todesursache erfolgt meist nur bei Verdacht auf eine Straftat und ist nun wirklich nicht mit dieser Thematik vergleichbar.
Meine Willenserklärung bleibt jedenfalls auch bei meinen Dokumenten und die Angehörigen wissen ebenfalla Bescheid.
LG Cocco