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  • Unbekannt

    Unbekannt
    29. Oktober 2019 um 23:51

    Joschele: „….aber wer den Patrioten Höcke zum "Faschisten" macht, relativiert die Verbrechen des Nationalsozialismus!
    Meine Güte, ist das wirklich so schwer zu begreifen?“

    Offenbar ist das Verwaltungsgericht von Meiningen da zu einer völlig anderen Auffassung als der verehrte Jochele gekommen. In einem Eilverfahren hatte es entschieden, dass der thüringische AfD-Chef Björn Höcke als Faschist bezeichnet werden darf. Hintergrund war ein Rechtsstreit um das Kundgebungsthema einer Demonstration gegen ein „Familienfest“ der AfD am vergangenen Freitag in Eisenach und den Auftritt Höckes.
    In der Herleitung ihres Urteils schreiben die Richter, dass die Bezeichnung "Faschist" zwar ehrverletzenden Charakter haben könne und im heutigen politischen Sprachgebrauch dazu diene, politische Gegner in die Nähe des Nationalsozialismus zu rücken. Jedoch hätten die Antragsteller "in ausreichendem Umfang glaubhaft gemacht, dass ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht".
    Die Antragsteller hatten bei Gericht zahlreiche Zitatstellen aus einem Höcke-Buch sowie Presseberichte über den AfD-Politiker vorgelegt. Die Materialsammlung bestätige die faschistische Agenda Höckes und könne als gerichtsbekannt vorausgesetzt werden. Darin finden sich Sätze vom "bevorstehenden Volkstod durch den Bevölkerungsaustausch" oder die "erinnerungspolitische Wende um 180 Grad". Bezogen auf den Hitler-Faschismus geht es um die "katastrophale Niederlage von 1945".

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