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  • GSaremba61

    Teilnehmer
    15. Oktober 2019 um 13:57

    Natürlich sind sie (nicht die) es wert. Doch wenn ich richtig informiert bin haben geistig Behinderte Betreuer. Die sollten es regeln können.

    In dem von Dir monierten Gesetz geht es um Menschen, die in der Lage sind noch selbstbestimmt zu agieren. Hier gibt man ihnen die Möglichkeit und das finde ich richtig. Schonvermögen, da geht es nicht nur um das Vermögen des Behinderten, sondern auch um das Vermögen der Angehörigen soweit ich informiert bin. Und wieso sollten Behinderte kein Vermögen haben – erben – vor der Krankheit erarbeitet – soll es alles geben.

    Fazit: Aus meiner Sicht schaust Du zu emotional und einseitig auf das Thema. Dazu ging es allein um Deine Feststellung – Einstufung in Hartz4 – die war nicht richtig.

    Damit sollte es gut sein, GeSa

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