Startseite › Foren › Themen des Tages › Terroranschlag in Hanau › Antwort auf: Terroranschlag in Hanau
-
… und das hast Du woher, SFath
Mir scheinen doch diese Aussagen richtiger:
Der Antragsteller muss volljährig, im Vollbesitz der geistigen sowie körperlichen Fähigkeiten sein und darf keinerlei Vorstrafen haben.
Hier weitere Informationen:
http://www.alle-schuetzenvereine.de/waffenschein/
Alles andere wäre auch grob fahrlässig. Also Tisnet – keine Angst – andererseits wie das Leben zeigt auch mit Prüfungen – niemand ist gefeit. Veränderungen eines Menschen sind nicht immer und für jeden erkennbar.
GeSa