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  • SFath

    Teilnehmer
    10. November 2019 um 16:57

    habe gesagt, was aus meiner Sicht, zu sagen war.
    Das Recht steht Ihnen auch zu, ich halte es nicht anders.
    Auch wenn es mir nicht immer gelingt, bemühe ich mich, am Thema – nicht nur des Tages – zu bleiben.

    Ihrem weit gespannten Bogen von der Reichskristallnacht, dem Beginn der aktiven Judenverfolgung bis zu deren Vernichtung,
    hin zu Guantanamo kann ich nicht folgen.
    Es wäre ein Fall für den Internat. Gerichtshof für Menschenrechte. Hier müßte also ein ganzer Staat (die USA) angeklagt werden.
    Aber wo kein Kläger – da kein Richter!

    DE hat die Strafverfolgung für NS-Täter gesetzlich dahingehend erweitert, daß auch die letzten noch lebenden Wachtposten der Vernichtungslager, als Helfer des Systems, noch vor Gericht gestellt werden.

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