Startseite › Foren › Themen des Tages › Fußgänger ! wer braucht die noch ? die stören nur. › Antwort auf: Fußgänger ! wer braucht die noch ? die stören nur.
-
Hallo Stadt-Isegrim,
mir wurde mal am helllichten Tag 😉 bei einer allgemeinen Kontrolle durch die Verkehrsploizei nur gnädig ein Bußgeld erlassen.
Ich hatte nur eine handelsübliche Batterieleuchte am alten Rad (zwar alles verkehrsordentlich, aaaaber die abnehmbare Lampe.Den Vorteil sah ich darin, dass die Lampe bei Bedarf auch im Stand weiter leuchtete.)
Die Begründung lautete: Die Lampe muss mit dem Rad fest verbunden sein.
So lese ich auch den Text in Deinem Hinweis auf die StVO*. Demnach darf die Lampe doch nicht abnehmbar sein?
Oder ist das auch Ländersache? 😉rooikat
*(2) 1 An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.
2 Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.
3 Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.